Die Planungshilfe soll Architekten, Planern und Bauherren von Verpflegungsbetrieben dienen, bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen die Betriebsräume nach zeitgemässen Anforderungen projektieren und einrichten zu können. Sie erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit, basiert jedoch auf langjähriger Erfahrung bei Neubauten, Umbauten und Erweiterungen im Gastgewerbe sowie anderen Verpflegungsbetrieben.